Alb-Tennis-Center
 

Hallenordnung


  1. Mit der Unterzeichnung eines entsprechenden Buchungsformulars ist die Buchung für den Mieter verbindlich. Seitens des Vermieters erfolgt die Buchungsbestätigung durch Übersendung der Rechnung. Telefonisch reservierte Einzelstunden gelten als rechtsverbindlich gebucht.
  2. Die Mietpreise für die Nutzung eines Hallenplatzes entnehmen Sie der aktuellen Preisliste.
  3. Einzelstunden und 10er Blocks müssen jeweils vor Spielbeginn und Abonnements gemäß der vorgeschriebenen Bedingungen bezahlt werden. Bei Jahresabonnements muss im voraus bezahlt werden. Die Tennishalle ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn die Abonnementrechnungen nicht fristgerecht beglichen werden.
  4. Die Platzverteilung wird in einem aktuellen Belegungsplan bestimmt. Die Tennishalle behält sich vor, die Platzverteilung aus internen Gründen zu ändern.
  5. Die Spielzeit wird durch die Hallenuhr bestimmt. Ein Weiterspielen über die gebuchten Zeiten hinaus ist nur gestattet, wenn keine Folgebelegungen im Hallenplan eingetragen sind und vorher eine ordnungsgemäße Buchung/Bezahlung erfolgt ist.
  6. Mietbeiträge können nicht zurückverlangt werden, wenn Stunden aus Gründen ausfallen müssen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Miete oder Einräumung von Nachholstunden, wenn der Mieter von ihm gebuchte Stunden ausfallen lässt. Der Vermieter ist aber - auf freiwilliger Basis - grundsätzlich bereit, Ersatzstunden zuzuteilen, wenn der Mieter seinen gemieteten Platz mindestens 5 Tage im voraus freigegeben hat und der Platz anderweitig vermietet werden kann. 
  7. Die Tennishalle darf nur in so bezeichneten "INDOOR"-Tennisschuhen mit glatter Sohle, d.h. ohne Profil, betreten werden. Die Tennisschuhe müssen sauber sein.
  8. Die Hallentemperatur beträgt zwischen 12 und 15 Grad, wie es vom Deutschen Tennisbund und der öffentlichen Hand für Sporthallen empfohlen wird. Der Betreiber bemüht sich die Temperatur zu halten. 
  9. Die Benutzung von Bällen, die bereits auf einem Aschenplatz gespielt wurden, ist nicht gestattet. 
  10. Eine Haftung bei Unfällen, Verlusten, Personen- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlage - auch auf den Zufahrten oder Parkplätzen - ist ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlusten an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen sowie Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen. 
  11. Um eine Störung des Spielbetriebs zu vermeiden und wegen evtl. Unfallgefahr ist der Zutritt zu den Hallenplätzen grundsätzlich nur Spielern gestattet. Der Eintritt in die Hallen zur jeweiligen Spielstunde soll "1 Minute vorher" nicht überschreiten.
  12. Das Rauchen ist in der Tennishalle verboten.
  13. In der Halle ist, bis auf Wasser, jeglicher Verzehr von Speisen und Getränken untersagt. Der Mieter haftet dem Vermieter für etwaige Schäden, die durch Nichtbeachtung der Hallenordnung entstehen. Im Wiederholungsfalle sowie in besonders schwerwiegenden Fällen können Hallenbenutzer von jedem weiteren Spielbetrieb und vom Betreten der Halle ausgeschlossen werden. 
  14. Die Hallenordnung gilt für alle Benutzer, Mieter und Mitspieler.